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   OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07   

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https://dejure.org/2008,12196
OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07 (https://dejure.org/2008,12196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2008 - 19 U 152/07 (https://dejure.org/2008,12196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2008 - 19 U 152/07 (https://dejure.org/2008,12196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 311b BGB, § 812 BGB, § 3 HTürGG, § 9 VerbrKrG
    Beitritt eines Verbrauchers zu einem Immobilienfonds: Voraussetzung der Annahme eines verbundenen Geschäfts im Rahmen eines Fondsbeitritts; Formerfordernis eines Beitritts zu einem Immobilienfonds; Zulässigkeit eines formfreien Schuldanerkenntnisses der Gesellschafter ...

  • Judicialis

    BGB § 812; ; HWiG § 3; ; VerbrKrG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; HWiG § 3; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 4
    Begriff des verbundenen Geschäfts i.S. von § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG; Verantwortlichkeit einer kreditfinanzierenden Bank aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des verbundenen Geschäfts i.S. von § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG; Verantwortlichkeit einer kreditfinanzierenden Bank aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07
    Ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis des Gesellschafters, der - wie die Klägerin - Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 VerbrKrG in der Fassung vom 17.12.1990 ist, unterliegt nicht der Formvorschrift des § 4 Abs. 1 VerbrKrG (BGH WM 2006, S. 1194 f. 1196), noch muss es zum Schutz des Verbrauchers, der ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt, die in § 4 Abs. 2 VerbrKrG aufgeführten Angaben enthalten, da das abstrakte Schuldanerkenntnis zu Beweiszwecken abgegeben ist (vgl. BGH NJW 1993 S. 584; Palandt/Grünberg, BGB, 67. Aufl., Rn. 3 vor § 414 BGB).
  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07
    Daran fehlt es aber bei dem Beitritt eines Verbrauchers zu einer Immobilienfondsgesellschaft und seiner akzessorischen Gesellschafterhaftung für von der Gesellschaft aufgenommene Objektfinanzierungsdarlehen (BGH WM 2006 S. 1673 f., 1677; BGH WM 2007 S. 62 f., 66).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 19/05

    Übertragung der Führung der Geschäfte eines Immobilienfonds in der Form einer BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07
    Daran fehlt es aber bei dem Beitritt eines Verbrauchers zu einer Immobilienfondsgesellschaft und seiner akzessorischen Gesellschafterhaftung für von der Gesellschaft aufgenommene Objektfinanzierungsdarlehen (BGH WM 2006 S. 1673 f., 1677; BGH WM 2007 S. 62 f., 66).
  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07
    Denn die kreditfinanzierende Bank ist aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung nur dann verantwortlich, wenn sie sich als Mitinitiatorin aktiv an der Prospektgestaltung oder der Werbung beteiligt hat (BGH NJW 1993 S. 264 f., 266) oder wenn sie sich als Referenz benennen lässt (BGH NJW 1992 S. 2149).
  • BGH, 08.12.1992 - XI ZR 96/92

    Schuldbeitritt zu konstitutivem Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07
    Ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis des Gesellschafters, der - wie die Klägerin - Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 VerbrKrG in der Fassung vom 17.12.1990 ist, unterliegt nicht der Formvorschrift des § 4 Abs. 1 VerbrKrG (BGH WM 2006, S. 1194 f. 1196), noch muss es zum Schutz des Verbrauchers, der ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt, die in § 4 Abs. 2 VerbrKrG aufgeführten Angaben enthalten, da das abstrakte Schuldanerkenntnis zu Beweiszwecken abgegeben ist (vgl. BGH NJW 1993 S. 584; Palandt/Grünberg, BGB, 67. Aufl., Rn. 3 vor § 414 BGB).
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